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Zur SoZ-Homepage SoZ - Sozialistische Zeitung, Januar 2006, Seite 9

LabourNet

Der Clinch geht weiter

Auch im Dezember gelang es den Verantwortlichen des linksgewerkschaftlichen LabourNet nicht, weitere Schritte wegen der Beschlagnahmung bei Gericht herauszubekommen. Wie erinnerlich, wurde am 5.7.2005 eine Hausdurchsuchung bei Mag Wompel (verantwortliche Chefredakteurin), Wolfgang Schaumberg (Vorstandsvorsitzender des Trägervereins) und Ralf Pandorf (Redaktion und Vorstand) in Bochum durchgeführt. Es wurden sämtliche Computer (Laptops, Server, Ersatzgeräte), viele CD- ROMs, Disketten und Teile des archivierten Schriftverkehrs beschlagnahmt. Das alles, weil in einem Flugblatt, das sich den Anschein einer Mitteilung der Arbeitsagentur gab, unter anderem auf den Link des LabourNets hingewiesen wurde.
Kurz darauf gab die Polizei zwar die Rechner zurück, nicht jedoch die diversen Unterlagen, darunter die Ordner der LabourNet-Korrespondenz im Zeitraum November 2004 bis Januar 2005 sowie alle Ordner zur «Aktion Agenturschluss» und zu den «Schwarzen Schafen». Die Beschlagnahme und vermutliche Auswertung der Unterlagen ist, so LabourNet treffend, «ein schwerwiegender Eingriff in die Pressefreiheit und ein Verstoß gegen die paar Rechte, die uns das Grundgesetz noch lässt».
Das Amtsgericht Bochum bestätigte Ende Juli den Durchsuchungsbeschluss, wies also die Beschwerden der Betroffenen ab und setzte sich über die von den Rechtsanwälten vorgebrachten Einwände hinweg. Einige Tage später konnten sich die LabourNet-Macher alle Datenträger usw. wieder abholen. Sie bekamen schriftlich, dass die gewonnenen Informationen nur für die Verfolgung des Straftatbestands «Urkundenfälschung» benutzt werden dürfen, aber was tatsächlich mit den Daten passiert, wissen sie nicht. Von allen zurückgegebenen Akten und Datenträgern wurden Kopien erstellt, die nun ausgewertet werden.
LabourNet erhält weiterhin viele Solidaritätsschreiben, noch immer erreichen Proteste Staatsanwaltschaft und Gericht. Nun geht es jedoch um die Auskunft über die ausgewerteten und gespeicherten und kopierten Daten, ihre Weitergabe an Dritte sowie ihre Löschung.
Anfang September wurden die Beschwerden vom Amtsgericht zurückgewiesen und dem Landgericht Bochum übergeben. Auf eine Anfrage des Anwalts im Oktober hatte LabourNet noch im Dezember keine Antwort — es wird nicht nur weiter ermittelt, sondern die Justiz dreht ihre Kreise. Es kann mit einem langwierigen Rechtsstreit gerechnet werden.
Das bundesweite Komitee für Grundrechte und Demokratie hatte zwischenzeitlich für eine Unterschriftensammlung auch den DGB- Bundesvorstand angefragt. In der Antwort wünscht der DGB für die Klärung auf dem Rechtsweg das Beste, «allerdings bitten wir um Verständnis dafür, dass der Vorstand des DGB einen solchen Protestbrief aus grundsätzlichen Gründen nicht unterzeichnen kann. Da es uns nicht möglich ist, die genaueren Hintergründe und Beweggründe vollständig zu überprüfen, können wir uns kein Urteil erlauben.»

Rolf Euler

Infos unter www.labournet.de. Solidaritätsspenden an: Labournet.de e.V., Postbank Dortmund (BLZ 44010046) 263526467.



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