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Das Innenministerium von Baden-Württemberg hat im September 2005 seinen
Behörden Anweisung gegeben, alle Muslime unter Generalverdacht zu stellen. Das geht aus einem
Schreiben (Aktenzeichen 5-1012 4/12) hervor, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Darin heißt
es: «Bei jedem Muslim, der sich einbürgern lassen will, besteht Zweifel an der inneren Hinwendung
zu Deutschland.» Daher solle jedem «muslimischen» Einbürgerungswilligen ein
Fragekatalog vorgelegt werden, der die Gesinnung prüfe.
Der baden-württembergische
Innenminister Herbert Rech (CDU) hat den Vorwurf des Generalverdachts weit von sich gewiesen. Dabei
enthält die Anweisung aus dem Innenministerium auch klare Vorstellungen darüber, wer von diesem
Verdacht ausgeschlossen wird: «Europäer, Amerikaner und Angehörige anderer
Nationalitäten, bei denen nicht im Einzelfall Zweifel an der Ernsthaftigkeit ihres Bekenntnisses
bestehen, kommen mit dem Gesprächsfaden gar nicht in Berührung.»
Gleich ob dieser Erlass Teil einer
Stimmungsmache in den bevorstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg ist oder einem anderen Zweck
dient: Er stellt eine klare Diskriminierung Hunderttausender Menschen auf Grund ihrer
Religionszugehörigkeit dar und untergräbt die freiheitlich demokratischen Werte von Gleichheit
und Toleranz, die es angeblich schützen soll.
Die Verantwortlichen sollten sich seiner
Wirkung bewusst sein. Ihr Verhalten stärkt das Misstrauen der Menschen untereinander und trägt
Vorurteile und Klischees tief in die Gesellschaft hinein. Es öffnet weiteren diskriminierenden
behördlichen Maßnahmen Tür und Tor, macht rassistische und neonazistische Meinungen
hoffähig und vergiftet das Klima zwischen Deutschen und Migranten. Es erleichtert aber keineswegs die
Integration.
DIDF fordert das Innenministerium von
Baden-Württemberg auf, den Fragebogen vollständig zurückzuziehen und Innenminister Herbert
Rech wegen seines verantwortungslosen Verhaltens die nötigen Konsequenzen nahe zu legen.
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