Sozialistische Zeitung

Zur SoZ-Homepage SoZ - Sozialistische Zeitung Nr.10 vom 10.05.2001, Seite 12

Palästina

Streitpunkt Rückkehrrecht der Flüchtlinge

Das Rückkehrrecht für palästinensische Flüchtlinge als Schlüsselfrage für eine dauerhafte, friedliche Lösung der Situation im Nahen Osten hat neue Aktualität erhalten. Eine der Organisationen, die sich seit Jahren theoretisch wie praktisch mit dem Thema befasst, ist das Badil Resource Centre in Bethlehem. Anfang März war Ingrid Gassner, Leiterin von Badil, in der Schweiz, wo sie unter anderem ein Seminar mit SoAL/Solidarität Basel gestaltet hat. Das Interview führte Birgit Althaler.

Seit einiger Zeit ist das Rückkehrrecht als zentrale Forderung der PalästinenserInnen wieder im Gespräch. Was beinhaltet dieses Recht und auf welche Grundlagen stützt es sich?
Ingrid Gassner: Unter palästinensischem Rückkehrrecht versteht man das Recht der palästinensischen Flüchtlinge, zu ihrem Besitz und in ihre Häuser zurückzukehren, aus denen sie 1948 vertrieben wurden, sowie damit verbunden das Recht auf Wiedererstattung von verlorenem Besitz und Kompensation für Besitz, der nicht wiedererstattet werden kann, sowie Schäden und Leiden, die durch die Vertreibung entstanden sind.
Völkerrechtlich sind diese Forderungen klar fundiert. Einerseits gab es so etwas wie das Recht auf Rückkehr schon 1948, also zum Zeitpunkt der Vertreibung. In den letzten 50 Jahren wurde dieses Recht in vielen anderen Fällen weltweit bekräftigt. Die rechtliche Grundlage beruht auf mehreren Gesetzeskörpern im Völkerrecht. Relevant ist insbesondere der Teil, der sich mit der rechtlichen Grundlage von Nachfolgestaaten beschäftigt, also mit der Frage, wie es mit den Rechten der Bevölkerung eines Staates aussieht, wenn dieser an die Stelle eines neuen Staates tritt. Es besagt eindeutig, dass der Nachfolgestaat verpflichtet ist, die betroffene Bevölkerung zu übernehmen und ihr die Staatsbürgerschaft anzubieten.
Gerade das hat Israel nicht gemacht, im Gegenteil. Nach der Vertreibung der Flüchtlinge wurde 1951 ein Nationalitäten- und Staatsbürgerschaftsgesetz erlassen, in dem alle Personen, die zu einem gewissen Zeitraum geflüchtet waren oder sich nicht auf dem nunmehrigen israelischen Staatsgebiet befanden, vom Recht auf Staatsbürgerschaft ausgeschlossen wurden. Die Flüchtlinge wurden also nicht nur physisch vertrieben, sondern auch rechtlich wegdefiniert und aus der Gruppe von Menschen, denen die Staatsbürgerschaft angeboten wurde, ausgeschlossen.
Daneben gibt es das neuere Völkerrecht, das sich insbesondere mit individuellen Menschenrechten befasst. Das bekannteste Beispiel ist die Universelle Menschenrechtserklärung, in der das Recht des Individuums, aus seinem Land aus- und wieder dorthin einzureisen, festgelegt ist. Weiter ist im Humanitären Recht der Teil relevant, der sich mit der Zivilbevölkerung unter militärischer Besatzung befasst, also vor allem die Genfer Konventionen. Sie legen ebenfalls fest, dass eine Besatzungsmacht die Zivilbevölkerung weder außerhalb des Landes vertreiben noch im Inneren umsiedeln und vertreiben darf.
Dazu wurde für palästinensische Flüchtlinge eine spezielle UNO-Resolution beschlossen, in der diese Rechte noch einmal bekräftigt wurden, nämlich UNO-Resolution 194 von Dezember 1948. Sie besagt, dass Flüchtlingen zu erlauben ist, so bald wie möglich in ihre Häuser und zu ihrem Land zurückzukehren, und dass für all jene, die nicht zurückkehren wollen, sowie für Schäden, die durch die Vertreibung entstanden sind, Entschädigungen zu zahlen sind.
Obwohl die Rechtsgrundlage also eindeutig ist, war diese Forderung lange Zeit kaum ein Thema. Wodurch erhielt die Frage wieder Aktualität?
Der Eindruck stimmt, dass dieses Thema zeitweise nicht so präsent war. Dennoch muss gesagt werden, dass das Rückkehrrecht für die PalästinenserInnen und auch für die PLO immer ein zentraler Bestandteil ihres Kampfes und ihrer Politik war. Das gilt insbesondere zwischen 1948 und 1967, wo es ein Hauptfaktor der Organisierungsversuche der PalästinenserInnen und ihres Widerstands war.
1967 hat sich die Aufmerksamkeit stark auf die damals von Israel besetzen Gebiete im Westjordanland und Gazastreifen verlagert. Die Hauptbemühungen gingen dahin, die Besatzung zu beenden. Andererseits war Israel sehr daran interessiert, den Konflikt nach 1967 so darzustellen, als ginge es nur um die in diesem Krieg neu besetzten Gebiete und als wäre es möglich, in diesem Rahmen zu einer Einigung zu kommen und die Frage auszuklammern, was mit den Rechten der Flüchtlinge passiert. Das entsprach der Stoßrichtung der israelischen Propaganda, weshalb gerade linkszionistische Kräfte es als Panne erleben, dass diese Frage wieder ein Verhandlungsthema ist und damit die Geschichte von 1948 neu hinterfragt wird.
Als 1993 das erste Oslo-Abkommen unterzeichnet wurde, war die Frage des Rückkehrrechts zwar als eines der zentralen Probleme erwähnt, die letztlich im Rahmen der Endstatusverhandlungen zu lösen sind. Dennoch bestand vor allem auf israelischer, aber auch auf amerikanischer Seite die Hoffnung, dieses Thema umgehen oder möglichst in den Hintergrund drängen zu können.
Für die palästinensische Seite war dies von Anfang an ein riesiges Problem, da zwei Drittel der PalästinenserInnen Flüchtlinge sind und die Marginalisierung der Flüchtlingsrechte sofort zu einem enormen Legitimationsproblem für die PLO wurde. Aufgrund von Mobilisierungen und dem Druck von Flüchtlingen in den 1967 besetzten Gebieten und im Exil musste die PLO in den Verhandlungen über die definitive Beilegung das Recht auf Rückkehr wieder stark in den Vordergrund rücken.

Rund um das Rückkehrrechtsthema gibt es seit mehreren Jahren eine Kampagne und zahlreiche Basisaktivitäten. Welchen Charakter haben diese Mobilisierungen?
Die Mobilisierung für die Rechte der Flüchtlinge begann etwa 1995/96 und ging eindeutig von der Basis aus: von den Organisationen in den Flüchtlingslagern, aber auch von Flüchtlingen, die in Israel selbst leben. Anfangs wurden in mehreren Basiskonferenzen die Prioritäten und Forderungen diskutiert, die sich aus dem neuen, von Oslo geschaffenen Rahmen ergeben. Sie rückten das Rückkehrrecht wieder stark ins Bewusstsein der betroffenen Flüchtlinge.
Diese Initiativen griffen von Israel selbst und von den 1967 besetzten Gebieten zunehmend auf den Libanon, Jordanien und Syrien und im Lauf der Zeit auch auf PalästinenserInnen in den USA, in Kanada und in Europa über. Anschließend gab es eine Reihe von Aktivitäten, die zuerst darauf zielten, unter den Flüchtlingen und der restlichen palästinensischen Gesellschaft das Bewusstsein für die Rechte der Flüchtlinge zu wecken. Es gab eine Vielzahl an kulturellen Initiativen, die an die Vertreibung und die Flucht 1948 anknüpften und sie in Erinnerung riefen.
Später wurden kollektive Besuche der verlassenen und zerstörten Dörfer und Ländereien organisiert, um sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Bedingungen es möglich wäre, heutzutage dort im aktuellen Israel zu leben. Es wurde deutlich, dass sehr viele der Dörfer zwar zerstört sind, dass aber seit 1948 niemand dort lebt und das Land unbesiedelt ist. Das motivierte die Flüchtlinge noch mehr, ihre Ansprüche zu bekräftigen, und zeigte, dass ihre Forderungen nicht nur berechtigt, sondern auch praktisch in vielen Fällen relativ problemlos umsetzbar sind.
Gleichzeitig wurden auch systematischere Untersuchungen zu den Ansprüchen der Flüchtlinge, ihrer Herkunft usw. durchgeführt. Es gab zahlreiche Vernetzungen, unter anderem über Internet, und Treffen zwischen Flüchtlingsorganisationen, wo die Strategie für eine längerfristige Kampagne festgelegt wurde. Dabei wurde auch diskutiert, auf welcher Basis das Rückkehrrecht heute eingefordert werden kann.
Ein Bestandteil der Initiativen war auch, Einfluss auf die Position der palästinensischen Führung und der Verhandlungsdelegation zu nehmen. Als im Jahr 1999 die Endstatusverhandlungen begannen, war die palästinensische Position zur Flüchtlingsfrage sehr klar und bestimmt: Sie stützt sich auf das internationale Recht und ist gleichzeitig Ausdruck der Forderung der Flüchtlinge an der Basis. Es war also eigentlich keine Überraschung, dass im Sommer 2000 in Camp David diese Position vertreten wurde. Wie konsequent diese Position trotz des enormen politischen Drucks seitens Israels, der USA und der europäischen Regierungen von der Verhandlungsdelegation vertreten wurde, war selbst für viele PalästinenserInnen überraschend.
Als nach dem Scheitern der Verhandlungen die neue Intifada gegen die israelische Besatzung in Westbank und Gazastreifen ausbrach, wurde nun auch die Frage des Rückkehrrechts als zentraler Bestandteil mit einbezogen.

Obwohl an der Rechtsgrundlage der Forderung auf Rückkehr nicht zu rütteln ist, reagiert die israelische Seite mit klarer Ablehnung. Wie sind die Reaktionen der Israelis einzuschätzen?
Die israelische Gesellschaft, aber auch die Regierung und die politische Führung war auf dieses Wiederauftauchen der Frage und die Vehemenz, mit der die Umsetzung eingefordert wird, nicht gefasst. Entsprechend heftig, wenn auch nicht einheitlich, waren die Reaktionen.
Die Tatsache, dass es nun auch innerhalb der israelischen Gesellschaft, der Friedensbewegung und der Medien eine Auseinandersetzung zum Thema Rückkehrrecht gibt, ist sehr positiv, weil es dies seit den 50er Jahren nicht mehr gegeben hat. Es ist nicht überraschend, dass die Reaktionen insbesondere der organisierten politischen Kräfte mehrheitlich ablehnend oder negativ ausfallen.
Für Teile der palästinensischen AktivistInnen war allerdings die Reaktion der israelischen Friedensbewegung überraschend. Sie zeigte keine Bereitschaft, sich wirklich mit diesem Recht auseinanderzusetzen, sondern antwortete eher reflexartig: "Das kommt nicht in Frage. Das Weiterbestehen der jüdischen demografischen Mehrheit in Israel ist ein Tabu, an dem nicht gerüttelt werden darf. Das jüdische Volk hat das unhinterfragbare Recht auf diese demografische Mehrheit."
Andere israelische Kreise und AktivistInnen waren dagegen durchaus bereit, sich mit der Forderung auseinanderzusetzen. Es ist noch sehr schwer abzuschätzen, wie sich die Diskussion entwickeln wird. Im Vergleich zur Vergangenheit gibt es heute eindeutig mehr Anknüpfungspunkte und Möglichkeiten, dieses Thema zu diskutieren. Vieles wird aber davon abhängen, wie stark der Druck von palästinensischer Seite bleibt, das Thema immer wieder einzubringen. Denn wenn dieser Druck nicht aufrecht erhalten wird, wird Israel diese Forderung liebend gerne wieder unter den Tisch fallen lassen.

Welche Haltung nimmt die israelische Rechte zu dieser Frage ein?
Spezifisch für die israelische Rechte ist, dass sie dieses Thema immer viel weniger tabuisiert hat als die zionistische Linke. Das Argument, die palästinensischen Flüchtlinge und die PLO hätten kein wichtigeres Ziel, als in ihre Häuser und zu ihrem Besitz zurückzukehren, wurde von den Rechten immer schon vorgebracht, um einen Kompromiss von vornherein als unmöglich zu deklarieren. Es ist für die Rechte undenkbar, dass diese Leute wieder zurückkehren, weshalb sie eine Diskussion mit der PLO und den PalästinenserInnen nicht für notwendig erachten.

Informationsmaterial zur laufenden Kampagne gibt es unter www.badil.org.

Informationen und Meinungen sollten keine Waren sein. Und Geld ist ein Fetisch. Dennoch und ganz praktisch: Die Online-SoZ sieht nur umsonst aus. Wir brauchen Eure Euros.
Spendet steuerlich abzugsfähig!
VsP, Postbank Köln, BLZ 370100 50, Kontonummer 603 95 04


LeserInnenbrief@soz-plus.de
zum Anfang