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Homepage SoZ - Sozialistische Zeitung, Februar 2003, Seite 20

Geschichte der Roten Hilfe

*H.-J.Schneider/E.Schwarz/J.Schwarz, Die Rechtsanwälte der Roten Hilfe Deutschlands. Politische Strafverteidiger in der Weimarer Republik. Geschichte und Biografien, Bonn: Pahl-Rugenstein, 2002.

Eine Autorin und zwei Autoren aus Hamburg und Erfurt widmen sich in einem jüngst im Pahl-Rugenstein-Verlag erschienenen Buch* dem Andenken der Rechtsanwälte der Roten Hilfe in der Weimarer Republik. Die Weimarer Republik war von einer selbst für bürgerliche Staaten extrem einseitig gegen Linke gerichteten politischen Justiz geprägt.
Während in Fällen, wo Rechte angeklagt waren, selbst offensichtliche Mörder gar nicht oder nur gering bestraft wurden, wurden Linke selbst bei geringen Vergehen zu z.T. erheblichen Haftstrafen verurteilt. Der fast unverändert vom Kaiserreich in die Republik übernommene Justizapparat wurde so zu einem Wegbereiter des deutschen Faschismus, währenddessen Herrschaft (und in Westdeutschland auch darüber hinaus) überwiegend die gleichen Richter und Staatsanwälte im Amt blieben.
Die 1921 von der KPD gegründete Rote Hilfe leistete nicht nur Kommunisten sondern auch dissidenten Sozialdemokraten und anderen Linken Unterstützung in politischen Prozessen. Zu diesem Zweck arbeitete sie mit ca. 300 Anwältinnen und Anwälten zusammen, die teilweise gegen geringes Entgelt aus politischen Gründen Angeklagte vor Gericht vertraten. Einige dieser Anwälte waren Sozialisten oder Kommunisten, andere handelten aus humanistischen und demokratischen Beweggründen. Wenige, wie bspw. Hans Litten, wurden auch über linke Kreise hinaus bekannt, bei vielen ist es heute schwierig, wenigstens Geburts- und Sterbedaten und -orte herauszufinden. 60% der Anwälte der Roten Hilfe waren Jüdinnen und Juden. Es ist zwar unsäglich, wenn die Autorin und die Autoren an dieser Stelle hervorheben, wie sehr die "deutsche Rechtskultur" durch den Holocaust geschädigt worden sei, so als ob die Shoah nicht ein Verbrechen am jüdischen Teil der Bevölkerung sondern an der deutschen Kultur gewesen wäre, aber trotzdem ist es ein Verdienst dieses Buches, das Andenken dieser mutigen Menschen zu bewahren.
Bis S.68 widmet sich das Buch einer kurzen Darstellung der Geschichte der Roten Hilfe und kleinerer linker Rechtshilfevereine wie der Internationalen Juristischen Vereinigung. Des Weiteren wird in diesem Teil die Geschichte der politischen Justiz der Weimarer Republik skizziert. Die restlichen 241 Seiten des Buches bestehen aus alphabetisch geordneten Kurzbiografien der namentlich bekannten linken Juristinnen und Juristen. So erhält das Buch den Charakter eines Nachschlagewerks. Allen, die sich für die Geschichte der deutschen Klassenjustiz interessieren und vor allem denen, die selber zu diesem Thema arbeiten, sei das Buch empfohlen.

Andreas Bodden

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