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Die Kostenstruktur und das Zahlenwerk der Gewinn-und-Verlust-Rechnung des VW-Konzerns laut dem Geschäftsbericht
2001 dient im Folgenden als Beispiel für den Schwindel mit den Lohnnebenkosten.
Bei einem Gesamtaufwand des Konzerns von 75 Milliarden Euro beträgt der
Personalaufwand (inkl. Sozialabgaben) insgesamt 13,2 Mrd. Euro (17%). Die Rentenversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil) betragen 1,03 Mrd. Euro
(1,37%), also 1,37 Euro je 100 Euro (bei einem Beitrag von 9,55% des Lohns). Durch die Rentenbeitragserhöhung 2002 in Höhe von 0,4
Prozentpunkten dürfte sich folgende »Mehrbelastung« des Betriebs ergeben:
Der Arbeitgeberanteil stiege von 9,55% (1,03 Mrd. Euro) auf 9,75% (1,05 Mrd. Euro),
würde sich also von 1,37 Euro je 100 Euro Gesamtbetriebsaufwand auf 1,40 Euro erhöhen. Die Gesamtbetriebskosten erhöhten sich somit
annähernd um 0,03 Euro je 100 Euro.
Diese 0,03 Euro mindern sodann letztlich noch den Gewinn und werden bei entsprechender
Steuerprogression folglich günstigstenfalls bis zu annähernd 50% steuerrechtlich erstattet, so dass sich die betriebswirtschaftliche
»Mehrbelastung« im Mittel beliefe auf nicht mehr als gerade einmal etwa 0,02 Euro je 100 Euro.
Und auch diese »Belastung« dürfte betriebswirtschaftlich kaum eine
ertragsmindernde Größe darstellen, da sie schlicht auf die Preise umgelegt wird, sodass sich die ganze »Lohnnebenkostendiskussion«
als ein verlogen-bösartiges Täuschungsmanöver für die Öffentlichkeit in Richtung Quasiversklavung der Arbeitnehmer, und, im
Gefolge, der Zerstörung unseres staatlichen sozial und solidarisch ausgerichteten Gemeinwesens erweist, denn auch das
»Wettbewerbsargument« ist, zumindest auf binnenwirtschaftlicher Ebene, schlicht absurd, weil alle Unternehmen im Lande bekanntlich die gleichen
Lohnnebenkostenbelastungen tragen, und es daher gar keine Wettbewerbsvor- oder -nachteile gibt.
Wo liegt das Problem für die Wirtschaft, wenn, wie aufgezeigt, ein Betrieb z.B. durch
die Rentenbeitragserhöhung je 100 Euro Gesamtbetriebskosten allenfalls etwa 0,02 Euro an Lohnnebenkosten aufzubringen hat, wenn die Epigonen dieses
null und nichtigen »Lohnnebenkosten-Lamentos« sich nicht einfach lächerlich machen wollten?
Es ist unsinnig zu behaupten, jemand, der sich z.B. einen Handwerker einer Firma mit 40 Euro
Werkstattlohn nicht leisten könne, würde dieses aber dann tun können, wenn sich die Betriebsstunde durch Verringerung einer darin
enthaltenen Sozialbeitragserhöhung des Arbeitgebers (= Abbau der sozialen Sicherheit nebst Menschenwürde des Arbeitnehmers) von angenommen
40 Euro auf 38,50 Euro verbilligte, und tatsächlich wird denn auch durchgängig allseits nur mit irgendwelchen Zahlengrößen
herumhantiert unter »Weglassung« der Bezugsgrößen, durch die die »Lohnnebenkosten« in Relation zu den etwaigen
Gesamtkosten oder dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis der einzelnen Unternehmen gesetzt werden könnten.
Die Sozialsysteme sind vollkommen in Ordnung. Die Beiträge sind seit 1993 (also seit
10 Jahren) für Arbeitgeber und -nehmer sowohl zur gesetzlichen Renten- als auch zur Krankenversicherung um lediglich 1 Prozentpunkt gestiegen, zur
Arbeitslosenversicherung sogar um 0 Prozentpunkte. Auch daraus lässt sich erkennen, dass es für die jetzt künstlich dramatisch in Szene
gesetzte »Reform der Sozialsysteme« nicht den geringsten systemspezifischen Anlass gibt, es sei denn, dass kriminelle Absichten unvorstellbaren
Ausmaßes den wirklichen Grund hierfür darstellten, um den Milliardenmarkt, den die sozialen Sicherungssysteme absorbieren, in die
Privatschatullen der Versicherungs- und Finanzkonzerne umzuleiten. Die Versicherungswirtschaft erhofft sich davon nämlich Zuflüsse in
Höhe von etwa 1,5 Billionen Euro.
Günter Völker