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Die Bundesregierung hat beschlossen, 20 Fuchs-Panzer der Bundeswehr an den Irak zu liefern. Die Entscheidung
fiel bereits in der vorletzten Septemberwoche im Bundessicherheitsrat. Dieses Gremium tagt und entscheidet geheim, ohne dass irgendeine
parlamentarische Instanz in die Entscheidungsfindung einbezogen wird. Der Auswärtige Ausschuss wurde bewusst erst über eine
Woche später über den Panzerbeschluss informiert, da die rot-grünen Bundessicherheitsratsmitglieder angesichts der
Kommunalwahlen in NRW »innenpolitische Vermittlungsschwierigkeiten« befürchteten. Vermittlungsschwierigkeiten gab es
immerhin in der grünen Partei, die sich in Kiel mehrheitlich gegen die Panzerlieferung aussprach. Dies beeindruckte die rot-grüne
Regierung jedoch in keinerlei Weise.
Die Panzerlieferung steht im Kontext einer immer deutlicheren Wende der
Regierungspolitik in Sachen Irakkrieg. Von Anfang an war die öffentlich zur Schau getragene Kriegsablehnung durch die Bundesregierung
mehr als löchrig. Ohne Not wurde den USA die Nutzung ihrer Basen auf bundesdeutschem Boden sowie die Nutzung des Luftraums
gestattet. Bundeswehrsoldaten beteiligten sich bei AWACS-Einsätzen direkt am Krieg und schützten US-Militärstützpunkte
in der BRD. Mit dem jetzt ergangenen NATO-Beschluss für ein Engagement im Irak und dem Beschluss zur Panzerlieferung macht sich
auch die Bundesrepublik zum direkten Kriegsbeteiligten.
Zwei Personen aus der Friedensbewegung haben die Bundesregierung,
für diese stellvertretend Kanzler Schröder und Außenminister Fischer, wegen des Verdachts der Beihilfe zu einem Angriffskrieg
angezeigt. Der Bundesregierung ist die Beteiligung oder Vorbereitung an Angriffskriegen grundgesetzlich untersagt. Im Irak wird jedoch nach wie
vor Krieg geführt. Der Angriffskrieg ist nur formal am 1.5.2003 von Bush für beendet erklärt worden; die Angriffshandlungen
gegen das irakische Volk gehen seitdem unvermindert weiter. Zudem steht die Panzerlieferung in klarem Widerspruch zu den
Rüstungsexportbestimmungen der Bundesrepublik. Libyen, Israel und die Türkei sind die nächsten Kandidaten für den
neuen Rüstungsexportaufschwung unter Rot-Grün.
Eine Strafanzeige gegen die Bundesregierung vor Beginn des Irakkriegs wegen
der indirekten Unterstützung der Kriegsvorbereitungen hatte der (an die Weisung der Regierung gebundene) Generalbundesanwalt im
März 2003 zurückgewiesen, weil »zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat nicht
gegeben« seien. Er argumentierte damit, dass es völkerrechtlich keine hinreichend eindeutige Aggressionsdefinition gebe;
außerdem sei die Strafnorm §80 StGB enger gefasst als die Grundgesetznorm aus Art.26 Grundgesetz. Das heißt, dass das
Grundgesetz mit größerer Reichweite Beteiligungen an Kriegshandlungen verbietet, als diese unter Strafe gestellt sind. Dagegen ist zu
halten, dass in einer UN-Resolution von 1974 eindeutig ausgeführt wird, dass bereits die Duldung von Angriffshandlungen, die vom eigenen
Hoheitsgebiet gegen einen Drittstaat gerichtet sind, grundsätzlich ihrerseits als Angriffshandlungen zu bewerten sind. Aber das interessiert
Schröder und Struck in keiner Weise, sie hatten ja auch bereits zu Beginn des Irakkriegs öffentlich gesagt, es ginge ihnen »nicht
um Juristerei«, sondern um Bündnissolidarität.
Die Bundesregierung hat also bereits mit der Duldung von Kriegshandlungen der
US-Armee gegen den Irak im März 2003 gegen Grundgesetz und Völkerrecht verstoßen. Mit der jetzigen NATO-Entscheidung
zur Kriegsunterstützung und der Fuchs-Panzer-Lieferung wird dem noch eins drauf gesetzt. Nach und nach gerät die Bundesregierung
immer tiefer in die Sümpfe dieses grauenvollen Krieges. Maßgebliche Gründe sind offensichtlich Ängste, von der
zukünftigen wirtschaftlichen Ausbeutung des Irak ausgeschlossen zu werden.
Die Kriegsbeteiligungen der rot-grünen Bundesregierung, beginnend mit
dem völkerrechtswidrigen Angriff gegen Jugoslawien 1999, über den sog. Antiterrorkrieg »enduring freedom« gegen
Afghanistan unter Beteiligung des Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr (der am 12.11.2001 erstmalig ausgelöste NATO-
Bündnisfall ist immer noch in Kraft) bis hin zur immer direkteren Beteiligung am Irakkrieg, sind ein einziger grundgesetz- und
völkerrechtswidriger Skandal. Aber statt dass die Bundesregierung politisch und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird,
müssen sich vor den Frankfurter Amts- und Landgerichten immer noch die Mitglieder der Friedensbewegung gegen Strafvorwürfe
verteidigen, weil sie dem Kriegsgeschehen mit der Blockade der US-Airbase Rhein-Main im März 2003 grundgesetzkonform
entgegenwirken wollten.
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