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Auch vier Jahre nach den Protesten gegen den G8-Gipfel in Genua sind die
gerichtlichen Folgen der Ereignisse noch nicht abgeschlossen. Bereits seit dem 2.März vorigen Jahres
stehen 26 Personen vor Gericht, die 2001 an den Demonstrationen teilgenommen haben. In diesem Verfahren
müssen noch weit über 100 Zeuginnen und Zeugen gehört werden.
Seit dem 2.Dezember 2004 wird im süditalienischen Cosenza gegen 12 Aktive des Netzwerks
»Sud Ribelle« aus Kalabrien verhandelt. Nach einem Gesetz, das auf Mussolinis Innenminister Rocco
zurückgeht, sind sie wegen »Bildung einer subversiven Vereinigung« angeklagt. Sie sollen
angeblich die Krawalle in Genua mit organisiert haben, was selbst in der bürgerlichen
Öffentlichkeit für absurd gehalten wird.
In den nächsten Tagen sollen 20 Bescheide
wegen Abschlusses der Ermittlungsverfahren zugestellt werden, das ist der letzte Schritt vor der
Klageerhebung vor Gericht. Es könnten weitere Bescheide, auch an Deutsche, folgen, da die
Staatsanwaltschaft alle Ermittlungen wegen Genua 2001 vor der Sommerpause abschließen will.
Es gibt aber auch umfangreiche Ermittlungen
gegen Polizisten. Seit dem 6.April diesen Jahres stehen 29 Beamte vor Gericht, die an den schweren
Übergriffen gegen Demonstrationsteilnehmer beteiligt waren, die in der Diaz-Schule übernachteten.
Am 12.Oktober 2005 soll ein Prozess gegen 45 Personen, darunter auch Ärzte und Krankenpfleger,
beginnen, die an Misshandlungen von 255 Demonstrierenden in der Carabinieri-Kaserne Bolzaneto beteiligt
waren. Dort kam es zu so schweren Übergriffen gegen die Inhaftierten, dass von Folter gesprochen
werden muss.
Wenn auch derzeit mehr Staatsbeamte als
Demonstrantinnen und Demonstranten angeklagt sind, so fällt doch auf, dass die Anklagepunkte gegen die
Beamten meistens weniger schwer sind, obwohl die Vorwürfe konkreter sind. Deswegen ist es
wahrscheinlich, dass die Vergehen vor dem letztinstanzlichen Urteil verjähren. Die Anklagen gegen
Demonstranten sind hingegen oft so konstruiert, dass die Verjährungsfristen sehr lang sind. Die
Staatsanwälte, die gegen Demonstranten ermitteln, sind von allen anderen Aufgaben befreit, was
für die Ermittlungen gegen Polizisten nicht gilt.
Das Interesse an den Folgen von Genua ist
mittlerweile auch in Italien sehr gering. Anwälte und Rechtshilfeaktivisten fordern deshalb mehr
Solidarität von den Aktiven der Antiglobalisierungsbewegung mit den angeklagten
Demonstrationsteilnehmern.
Andreas Bodden
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