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SoZ SoZ - Sozialistische Zeitung Nr.25 vom 10.12.1998, Seite 6

Kombilohn durch die Hintertür

"Mainzer Modell" will Niedriglohnsektor ausweiten

Unter dem harmlos klingenden Titel "Mainzer Modell für Beschäftigung und Familienförderung" hat die rheinland-pfälzische SPD einen Vorschlag für ein künftiges Gesetz zu den 620-DM-Jobs vorgelegt. Durch die Kombination von Zuzahlungen zur Sozialversicherungspflicht und Kindergeldzuschlägen wollen die Sozialdemokraten die "horizontale Gerechtigkeit in den unteren Einkommensgruppen wieder herstellen".
  Mit anderen Worten: das sogenannte Lohnabstandsgebot soll Arbeit auch für "Kleinverdiener" wieder schmackhaft machen und zur Verfügung stehende Gelder innerhalb der unteren Einkommensgruppen umschichten.
  Dem liegt eine einfache Berechnung zugrunde: auf der Basis der heutigen Sozialhilfesätze gibt es etwa für eine Familie mit zwei Kindern keinen ökonomischen Anreiz, einen Bruttoverdienst zwischen 1270 Mark und 2870 Mark zu erwirtschaften, meint die Landes-SPD. In dieser Einkommensspanne erhöhe sich das verfügbare Einkommen nicht.
  Die Politiker mokieren vor allem die Bedarfsregelung für Kinder im Sozialhilfegesetz, die Hauptursache für die Verletzung des "gesetzlich vorgeschriebenen Lohnabstands" sei. Eine Kleinverdienerin erhalte derzeit 220 Mark Kindergeld, während bei Sozialhilfeempfängern 480 bis – rechnet man den Wohnkostenanteil pro Kind hinzu – 850 Mark möglich seien.
  Nach dem "Mainzer Modell" soll schon ab 2000 DM Brutto eine Erwerbstätigkeit für SozialhilfeempfängerInnen attraktiv sein. Unter dem Motto "Arbeit muß sich lohnen" sollen deshalb Familien mit einem niedrigen Haushaltseinkommen einen Zuschlag zum Kindergeld erhalten. Vorgeschlagen wird ein Höchstbetrag von 150 Mark (bei 250 Mark Kindergeld), der mit steigendem Einkommen sinken soll. Dieser Zuschlag soll an die Wohngeldberechtigung der Empfänger gekoppelt sein und wird das Einkommen einer vierköpfigen Familie im Idealfall maximal um 300 DM gegenüber dem derzeitigen Sozialhilfesatz erhöhen.
  Grundsätzlich soll die 20 prozentige Pauschalversteuerung entfallen. Zwischen 300 und 620 DM soll ausschließlich die gesetzliche Versicherungspflicht gelten, die vom Arbeitgeber gezahlt wird. Ab der 620 Mark Grenze setzt dann die Sozialversicherungspflicht für die Arbeitnehmerin ein.
  Diese Belastung soll abgefedert werden: Gezahlt wird ein gestaffelter Zuschuß zur Sozialversicherung, der erst ab 1550 Mark Einkommen völlig entfällt.
  Kritiker aus Gewerkschaftskreisen bezeichnen das "Mainzer Modell" als "Einstieg in den Niedriglohnsektor". Der Vorschlag ziele darauf ab, "über die Zuzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen aus der Staatskasse mehr Teilzeitarbeitsplätze zu schaffen". So soll etwa der Sozialversicherungsbeitrag einer Alleinverdienerin, die zwischen 620 undd 1240 Mark monatlich verdient, voll subventioniert werden.
  Die Autoren des Papiers, Staatsminister Florian Gerster und Finanzstaatssekretär Ingolf Deubel, wollen damit vor allem einen "Statistikeffekt" erreichen und versprechen sich von den Neuregelungen, daß der "bislang arbeitslose Teil dieser Beschäftigten nicht mehr als arbeitslos in der offiziellen Statistik geführt würde".
  Aus ihrer Absicht, einen Billiglohnsektor und damit Armut trotz Arbeit einführen zu wollen, machen die Autoren keinen Hehl. Als "arbeitsmarkt- und sozialpolitische Wirkung" versprechen sie sich den "Anreiz, eine Erwerbstätigkeit mit einem relativ niedrigen Bruttoverdienst zu übernehmen".
  Gerhard Klas
 


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