Sozialistische Zeitung |
Fünf Gewerkschaften des privaten und öffentlichen Dienstleistungssektors bereiten sich darauf vor,
ihre organisatorische Eigenständigkeit zugunsten einer neuen gemeinsamen Organisation aufzugeben, mit der Zielsetzung, eine bessere
Interessenvertretung für die Arbeitnehmer zu schaffen.
Von Anfang an wurde vor allem darüber geredet, welche
Organisationsstrukturen sich die neue "Supergewerkschaft" mit voraussichtlich 3,4 Millionen Mitgliedern geben soll, statt die Frage
aufzuwerfen: Welche neuen politischen Zielsetzungen ergeben sich aus veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und was sind
die angemessenen organisatorischen Strukturen, die diesen Zielsetzungen dienlich sind?
Der Diskussions- und Gestaltungsprozess hin zu Ver.di zeigt, dass dies -
zumindest aus HBV-Sicht - der falsche Weg zur Bewältigung der aktuellen Krise der Gewerkschaften ist.
* Von der HBV-Identität bleibt kaum etwas erhalten. Ob Ver.di eine
kämpferische, gesellschaftlich engagierte Gewerkschaft sein kann, wird immer zweifelhafter.
* Die Satzungsstrukturen der DAG werden weitgehend - ergänzt um
die ÖTV-Binnenstrukturen - das gewerkschaftliche Leben beeinflussen. Diese Strukturen entsprechen nicht denen von HBV und werden
den Anforderungen, die sich aus den Besonderheiten der in HBV organisierten Branchen ergeben, nicht gerecht.
* Die Gründung von Ver.di stellt den DGB in Frage und zur
Disposition. Die durch Ver.di entstehende Konkurrenz zu den Industriegewerkschaften wird das gewerkschaftliche Leben in Deutschland
nachhaltig verändern. Konkurrenz erschwert Solidarität, zwischen Organisationen noch mehr als zwischen Menschen.
Gewerkschaftspolitisch und programmatisch ist Ver.di bisher ein
unbeschriebenes Blatt; die erarbeitete "Politische Plattform" wurde als weitgehend unpolitisch kritisiert. Viele befürchten
eine Dominanz von ÖTV und DAG mit ihrem weniger konfliktorientierten bzw. eher sozialpartnerschaftlich geprägten
Gewerkschaftsverständnis.
Zur Kritik des "Zielmodells"
Der 15.ordentliche HBV-Gewerkschaftstag 1998 in Bremen hat "verbindliche Handlungskriterien, die nicht zur Disposition
stehen" für unverzichtbar und als für die Zustimmung zur neuen Organisation "von maßgeblicher Bedeutung"
erklärt. Nachstehend zitieren wir [einige dieser] Kriterien aus dem mit großer Mehrheit angenommenen Antrag 40 "HBV-
Positionen im Prozess der Neustrukturierung". Die vorgelegten "Eckpunkte des Zielmodells" erfüllen diese Kriterien in
vieler Hinsicht jedoch nicht.
Der Aufbau der Gesamtorganisation in Orts-/ Bezirksebene, Landes- und
Bundesebene muss dreistufig sein.
Die Dreistufigkeit des Organisationsaufbaus ist zwar gegeben, die unterste
Organisationsebene ist jedoch die Bezirksebene. Ortsverwaltungen mit ehrenamtlichen Ortsvorständen und eigenen Satzungsrechten sind
nicht mehr vorgesehen. Möglich bleiben lediglich fachbereichsübergreifende Ortsversammlungen ohne näher bezeichnete
Zuständigkeiten und Rechte, denen nur eine "finanzielle Grundausstattung" zugestanden wird.
Je nach Erfordernissen und Möglichkeiten müssen die
Branchenstrukturen mehrstufig entwickelt werden.
Örtliche Strukturen sind nur bei den Fachbereichen als
Möglichkeit vorgesehen: Mitgliederversammlungen und örtliche Fachbereichsvorstände sollen Antragsrecht an den
Bezirksvorstand und die Bezirkskonferenz (jedoch nicht mehr an Landesbezirkskonferenz und Bundeskongress) sowie an die Konferenzen und
Vorstände im Fachbereich haben. Die Mitgliederversammlung wählt auch Delegierte zur Bezirkskonferenz und zu den
Fachbereichskonferenzen. Die örtlichen FB-Vorstände können auch Budgetmittel aus dem FB erhalten, sie haben jedoch
keinen Satzungsanspruch darauf.
Tarifstrukturen in Bundes- und Landestarifen bleiben erhalten und werden
gestärkt; bezirklicher Tarifkommissionen können eingerichtet werden. Änderungen der räumlichen Tarifstrukturen sind
nur mit Zustimmung der betroffenen Tarifkommissionen möglich. Für Landes-/Regionaltarifverträge sind und bleiben zentrale
Forderungsvorgaben grundsätzlich ausgeschlossen, unbeschadet der Verpflichtung zur Abstimmung in tarifpolitischen Grundsatzfragen auf
der Ebene der Gesamtorganisation.
Die Tarifarbeit für die einzelnen Tarif- und Organisationsbereiche
wird zentral in den Fachbereichen angesiedelt. Die Gesamtorganisation ist jedoch für die Entwicklung fachsbereichsübergreifender
tarifpolitischer Grundsätze zuständig. Diese Grundsätze sind für die Tarifkommissionen verbindlich - bei
Verstößen dagegen gibt es ein Vetorecht der Gesamtorganisation. Zentrale Forderungsvorgaben - ob durch Gesamtorganisation oder
Fachbereich - sind nicht ausgeschlossen. Der Streikfonds wird auf der Ebene der Gesamtorganisation gebildet, über
Arbeitskampfmaßnahmen entscheidet nicht der Fachbereich, sondern der Bundesvorstand.
Die Tarifkommissionen werden auf der Grundlage einer noch nicht
vorliegenden Richtlinie gebildet, die von den Fachbereichen konkretisiert werden kann. Damit sind dezentrale Tarifstrukturen möglich,
aber nicht sichergestellt.
Gewerkschaftliche Arbeit in Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben ist zu
gewährleisten.
Ob die neue Gewerkschaft bereit und in der Lage sein wird, die
entsprechenden Arbeitsstrukturen und personellen Ressourcen bereitzustellen, ist noch nicht abzusehen. Zweifel bleiben jedoch berechtigt: Ein
Personalkostenbudget von 50% der Beitragseinnahmen, wie es vielfach diskutiert wird, würde - wenigstens mittelfristig - dazu
führen, dass die neue Gewerkschaft insgesamt weniger Personal beschäftigt als die fünf Einzelgewerkschaften bisher. Die
Hochrechnungen des zur Einhaltung dieses Personalkostensatzes erforderlichen Personalabbaus reichen von 700 bis 1800 Beschäftigten.
Ob gewerkschaftliche Arbeit in Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben gewährleistet werden kann, wird jedenfalls abhängig davon
sein, wie der vorgesehene Strukturausgleich zwischen den Organisationsebenen, -einheiten und Fachbereichen aussehen wird.
Es ist ein Verhältnis zwischen Gesamtorganisation und
Fachbereichen herzustellen, in welchem eine weitgehende Selbständigkeit der Fachbereiche erreicht wird, ohne dass sich daraus eine
"Gewerkschaft in der Gewerkschaft" entwickeln kann. Alle Berufs-, Personengruppen und Fachbereiche sind an den politischen
Entscheidungsgremien der drei Ebenen zu beteiligen.
Föderale Prinzipien, Mitgliedernähe, Pluralität und
innergewerkschaftliche Demokratie sind zu sichern.
Identitätsfördernde Strukturen sind zu schaffen.
Gewerkschaftliches Leben muss sich auf allen Ebenen der Gesamtorganisation entfalten können, ein ausgewogenes Verhältnis
von Zentralität und Dezentralität geschaffen werden.
Die Delegierten zum Bundeskongress werden nicht mehr - wie bei HBV -
von den Orts- bzw. Bezirksdelegiertenversammlungen gewählt, sondern je zur Hälfte von den Landesbezirkskonferenzen und den
Bundesfachbereichskonferenzen. Nur noch ein Teil der Delegierten zur Landesbezirkskonferenz soll von den Bezirkskonferenzen gewählt
werden. Der andere Teil wird von Landesbezirksfachbereichskonferenzen und den Landesbezirkskonferenzen der Personengruppen (Jugend,
Senioren, Arbeitslose) gewählt. Bisher werden alle Delegierten zur Landesbezirkskonferenz vor Ort gewählt.
Möglicherweise sollen auch die Antragsrechte der
Bezirksdelegiertenkonferenzen eingeschränkt werden. In der Diskussion ist, dass die Bezirkskonferenzen keine Anträge mehr direkt
an den Bundeskongress stellen können, sondern nur noch an die Landesbezirkskonferenz. Diese Frage wird noch im Lenkungsausschuss
bearbeitet.
Die Fachbereichsstrukturen sollen zwar mitgliedernäher ausgestaltet
werden als die der Gesamtorganisation - durch Betriebsgruppen, örtliche Mitgliederversammlungen und örtliche Fachgruppen,
jeweils mit eigenen Vorständen und ggf. eigenen Beitragsanteilen entsprechend der Budgetierungsrichtlinie.
Wie arbeits- und lebensfähig solche Strukturen unter den spezifischen
Bedingungen der HBV-Branchen sein können, bleibt jedoch fraglich. Entscheidende Bedeutung wird deshalb dem Zuschnitt der Bezirke
zukommen. Die Frage, wo und wieviele Bezirke es gibt, wird in den "Eckpunkten" offengelassen. Arbeitsfähige und
identitätsfördernde Fachbereichsstrukturen auf Bezirksebene wird es für die HBV-Branchen jedoch nur geben können,
wenn sich die Zahl der Bezirke auch künftig nicht wesentlich vergrößert. Auch wenn Ver.di künftig nur halb so viele
Bezirke hätte wie heute die ÖTV (und damit etwa doppelt soviele wie HBV), wäre nicht in allen Bezirken
gewährleistet, dass es im Handel (und das ist der größte Ver.di-Fachbereich überhaupt) arbeitsfähige
Fachbereichs- oder gar Fachgruppenstrukturen mit eigenem gewerkschaftlichen Leben, hauptamtlicher Besetzung und Fachbetreuung geben
wird.
Je kleingliedriger die Bezirksstrukturen ausfallen, um so größer
wird die Bedeutung der Landesbezirksebene und der Bundesebene des Fachbereichs. Eine Zentralisierung der Entscheidungsstrukturen im
Fachbereich ist bereits darin angelegt, dass die Wahl der Delegierten zur Landesbezirkskonferenz, zur Bundesfachbereichskonferenz und zum
Bundeskongress auf der Landesbezirksfachbereichskonferenz und nicht auf den bezirklichen, örtlichen oder betrieblichen Konferenzen
bzw. Versammlungen stattfindet.
Identitätsstiftende Strukturen müssten im Betrieb - wegen der
kleinbetrieblich dominierten Bedingungen im HBV-Organisationsbereich dürfte dies jedoch nur in Ausnahmefällen möglich
sein -, auf der örtlichen Ebene der Gesamtorganisation (das ist aber nicht vorgesehen), oder auf der bezirklichen Ebene des Fachbereichs
entstehen - wofür wiederum bestimmte Mindest-Bezirksgrößen Voraussetzung wären. Die Chancen, dass sie für
die jetzigen HBV-Mitglieder in "Ver.di" entstehen können, sind eher gering.
Insgesamt bleiben die Strukturen der neuen Gewerkschaft zwar
föderal und pluralistisch (mit einer Vielzahl von Kreuz- und Quer-Quotierungen nach den unterschiedlichsten Gesichtspunkten).
Gleichzeitig werden aber eine Reihe von bedeutsamen Entscheidungs- und Verfügungsrechten (Geld, Personal, Delegations- und
Antragsrechte) von der Orts- bzw. Bezirksebene weg auf die höheren Organisationsebenen verlagert.
Höchstmögliche Flächenpräsenz ist herzustellen.
Die neue Gewerkschaft will an allen Standorten vertreten bleiben, an denen jetzt schon eine der Gewerkschaften verankert ist. Eine
Präsenz aller Fachbereiche - durch ehrenamtliche Strukturen - und eine fachbezogene hauptamtliche Betreuungsarbeit ist damit aber nicht
gewährleistet.
Auf der jeweiligen Ebene der Gesamtorganisation sind Ressourcen
für das Erschließen von gewerkschaftsfreien Räumen, von Organisationsbereichen, die sich aus eigener Kraft nicht
weiterentwickeln können, und für gewerkschaftliche Zukunftsaufgaben bereitzustellen.
Eine ausgewogene finanzielle Ausstattung der drei Ebenen, wie auch eine
Mindestausstattung der Fachbereiche ist sicherzustellen. Besonders ist darauf zu achten, dass die in der Vergangenheit bewährte
politische, finanzielle und personelle Eigenständigkeit der Ort-/Bezirksebene erhalten bleibt und satzungsgemäß verankert
wird.
Die politische Handlungsfähigkeit ist durch Verabredung von
Budgetierungsgrundsätzen auf den Ebenen der Gesamtorganisation für Sach- und Personalkosten sicherzustellen.
Der Beitragseinzug auf der Ebene der Bezirksverwaltung - wie wir ihn bei
HBV kennen - wird durch einen zentralen Beitragseinzug ersetzt. Die Verteilung des Beitragseinkommens auf die verschiedenen Ebenen der
Organisation wird nicht mehr in der Satzung, sondern in einer Budgetierungsrichtlinie festgelegt. Die Bezirksverwaltungen haben danach keinen
satzungsgemäß festgelegten Beitragsanteil von 25% mehr. Das Budgetierungsmodell soll für Personal- und Sachkosten
jeweils ebenenbezogen einen in einer Budgetierungsrichtlinie festzulegenden Beitragsanteil verteilen.
Die Einrichtung der Bezirke erfolgt durch den Landesbezirk, dabei gibt es
keine festgelegten Kriterien. Dabei ist der Zuschnitt der Bezirke von entscheidender Bedeutung für die Handlungsfähigkeit und die
Gestaltung des gewerkschaftlichen Lebens in den Fachbereichen und in der Gesamtorganisation. Eine zu kleingliedrige Einrichtung der Bezirke
würde dazu führen, dass arbeitsfähige Fachbereichs-, Fachgruppen- und Tarifkommissionsstrukturen auf der Bezirksebene
nicht überall entstehen können. In der Folge müsste fachbereichsbezogene Gewerkschafts- und Betreuungsarbeit auf
Landesebene zentralisiert und damit mitgliederferner organisiert werden.
Für die neue Organisation ist eine Aufgaben- und
Funktionsbestimmung vorzunehmen, mit der zugleich eine Stärkung des DGB erreicht wird. Konkurrenz im Binnenverhältnis und im
Verhältnis zu den anderen Gewerkschaften im DGB ist abzubauen.
Das Prinzip der Einheitsgewerkschaft ist zu wahren. Die parteipolitische
Unabhängigkeit ist zu gewährleisten, Positionen / Funktionen sind nicht nach parteipolitischen Gesichtspunkten zu besetzen.
Die Gliederung der neuen Gewerkschaft in 13 Fachbereiche aus allen
Teilbranchen des öffentlichen Dienstes, der privaten Dienstleistungen, Kunst und Medien, Telekommunikation und
Informationstechnologie und allen Industriebereichen (aus der DAG) macht deutlich, dass die neue Gewerkschaft eigentlich selbst fast den
gesamten Organisationsbereich des DGB abdeckt. Völlig ungeklärt sind nach wie vor die Abgrenzungskriterien des
Organisationsbereichs zu denen der Industriegewerkschaften. Die Begriffe "Dienstleistung" oder "Dienstleistungsarbeit"
- die sich ja auch im geplanten Namen "Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft(en) / Ver.di niederschlagen - sind zur Abgrenzung bzw.
Identitätsstiftung genauso ungeeignet, wie es die Begriffe "Angestellte" bzw. "Angestelltenarbeit" für die
DAG waren. Es sei denn, "Ver.di" wird im Verhältnis zum DGB und den DGB-Gewerkschaft genau die "Fortsetzung
der DAG auf breiterer Basis", nämlich eine die Gewerkschaftseinheit spaltende Konkurrenzorganisation. Die Reaktion der
Industriegewerkschaften auf die geplante Ver.di-Gründung zeigt genau diese Gefahr auf - vgl. die Erklärung vom IGM, BCE, IG
BAU und NGG vom 8.3.1999, in der diese eine verstärkte Kooperation zur besseren Erschließung des Dienstleistungsbereichs
ankündigen: "Die Industriegewerkschaften und Gewerkschaften sind schon heute zuständige Tarifparteien für
Dienstleistungsbereiche in Industrie, Handwerk und weiteren Branchen. Daran ändert auch die geplante Gründung der
Dienstleistungsgewerkschaft nichts." Ohne einvernehmliche Abgrenzung der Organisationsbereiche mit allen DGB-Gewerkschaften wird
die unausweichliche Folge eine Verschärfung der Gewerkschaftskonkurrenz und gleichzeitig eine entscheidende Schwächung des
DGB sein.
Zur Schwächung des DGB wird im übrigen auch die geplante
Übernahme des Rechtsschutzes beitragen: Der DGB verliert damit eine weitere bedeutsame Gemeinschaftsaufgabe.
Die Herausbildung von in Betrieben und Branchen konkurrierenden
Gewerkschaftsblöcken birgt außerdem die Gefahr, dass sich - zwar nicht parteipolitisch oder weltanschaulich, aber doch
gewerkschaftspolitisch - konkurrierende "Richtungsgewerkschaften" herausbilden.
Informationen und Meinungen sollten keine Waren sein. Und Geld ist ein Fetisch. Dennoch und ganz praktisch: Die Online-SoZ sieht nur umsonst aus. Wir brauchen Eure Euros.
Spendet steuerlich abzugsfähig!
VsP, Postbank Köln, BLZ 370100 50, Kontonummer 603 95 04